Der Flächenbedarf und seine Deckung

Wie können zukünftig 500 Personen im Eigenbedarf und weitere Zuzüge von 2.900 Personen mit Wohnraum versorgt werden?
Eigenbedarf: Als Flächen für den Eigenbedarf sind im Gutachten die Flächen in den Teilorten vorgesehen. „Das Flächenpotenzial der Teilorte Kuppingen, Haslach, Kayh, Oberjesingen und Mönchberg ist nur für die Eigenentwicklung anrechenbar. Das heißt, das Flächenpotenzial von dort 17,48 ha darf nur für den Eigenbedarf angerechnet werden. Es bietet umgerechnet für 1.224 Einwohner Wohnraum. Der aktuelle Eigenbedarf wird auf 500 EW taxiert. Das heißt, in diese Teilorte dürfen nach diesen Überlegungen keine Bürger außerhalb Herrenbergs zuziehen.“ (Voekler 2023, S.20)

Die 2.900 zukünftigen Einwohner müssen daher auf Flächen in der Kernstadt untergebracht werden. Im Gutachten sieht dieses Flächenangebot so aus:

Dabei bleiben in der Kernstadt nur 8,4 ha an potenzieller Fläche übrig. Wie kann das sein? Die Gutachter haben einen Katalog von 5 Kriterien entwickelt. Diese Kriterien muss eine Fläche alle erfüllen, um als Alternative zu Herrenberg-Süd gelten zu können. Zu dieser fragwürdigen Auswahl ist Genaueres ersichtlich unter:

zum Thema: „Flächenpotenziale“

Nicht einbezogen wurde in die Analyse, dass ab dem Jahr 2027 der Pachtvertrag der Stadt Herrenberg mit der Rinderunion über das Areal der Viehversteigerungshalle ausläuft. Damit ist diese im Eigentum der Stadt befindliche Fläche auch als Alternative verfügbar. Sie erweitert die Fläche „Stadthallenareal“ um 6 ha. Zusammen mit den bisherigen 8,4 ha stehen im Innenraum somit 14,4 ha zur Verfügung. Das ist geringfügig weniger als die 15,5 ha in Herrenberg-Süd.

Bei den städtischen Dichtezielen von 193 Einwohner/ha können 2.780 Einwohner im Innenraum eine Bleibe finden (vgl. Herrenberg-Süd 1,5 ha für 2.992 Einwohner). Somit findet sich im Herrenberger Innenraum genügend Potenzial, um die zukünftige prognostizierte Einwohnerentwicklung aufzufangen. Dabei ist zu bemerken, dass

  • das gesamte Stadthallenareal erst ab 2027 zur Verfügung steht. Beim laufenden Verfahren für Herrenberg-Süd ist mit einer Entscheidung erst 2025 zu rechnen. Die Verzögerung von 2025 auf 2027 ist im Rahmen vorn Stadtentwicklungsprozessen mehr als erträglich.
  • Abriss und/oder Renovierung von Stadt – und Mehrzweckhalle in Herrenberg bereits auf der Agenda stehen. Dort muss natürlich eine Standortdiskussion geführt werden.
  • als Berechnungsgrundlage die zum Teil falschen und fehlerhaften Aussagen des Gutachtens akzeptiert wurden. Bei anderer Bewertung stehen bedeutend mehr zusätzliche Flächen zur Verfügung.