Der Bedarf der Region und Herrenbergs Verpflichtung

Im Gutachten wird die Ansicht vertreten, Herrenberg sei „verpflichtet“ den erhöhten Bedarf in der Region Stuttgart mit dem neuen Stadtteil Herrenberg-Süd zu bedienen. Dies ginge aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 hervor. Dagegen steht im Landesentwicklungsplan:

„Als Mindestgröße für die Tragfähigkeit eines Mittelbereichs im Ländlichen Raum werden 35.000 Einwohner als Orientierungswert beibehalten. In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume wird dieser Schwellenwert in der Regel deutlich überschritten.“
Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg, B27

Im Land Baden-Württemberg gibt es 77 Kommunen, die als Mittelzentren wie Herrenberg eingeordnet werden. 44 Mittelzentren haben weniger als 35.000 Einwohner. Das ist also eher der Regelfall als die Ausnahme. (…) Mit den derzeit in der Planung befindlichen Wohnbauflächen bzw. in naher Zukunft vorgesehenen Entwicklungsflächen für die Wohnbebauung in der Kommune wird Herrenberg um mindestens 2.592 EW wachsen. Die Sollgröße nach dem LEP von 35.000 EW für ein Mittelzentrum wird mit dann 36.519 EW auch ohne Herrenberg-Süd erfüllt. Dabei sind die derzeitigen anhaltenden Nachverdichtungen in den Bestandsquartieren (siehe Wengert Weg, Wilhelmstraße u.a.) noch nicht einkalkuliert.

Die Verpflichtung wird als Bringschuld gegenüber der Region Stuttgart als Argument angeführt. Es wird gleichzeitig „vergessen“ zu erwähnen, dass es aber keine Verantwortungsgemeinschaft von der Stadt Herrenberg und der Region Stuttgart gibt. Die Stadt Herrenberg trägt allein die mit der Entwicklung von Herrenberg-Süd einzugehenden finanziellen Risiken.

Autorin: Dr. Heike Voelker